Dies ist die archivierte Website von Shortmoves 2009, die lediglich Dokumentationszwecken dient und nicht mehr aktualisiert wird.

Die Website des aktuellen Shortmoves Festivals ist immer über http://shortmoves.de erreichbar

Reglement

  1. Das 9. Kurzfilmfestival „SHORTMOVES” findet im September 2009 in Halle statt.
  2. Künstlerischer Leiter ist René Langner, Veranstalter ist der HIM e.V.
  3. Zum Wettbewerb zugelassen sind Film- und Videoproduktionen mit einer maximalen Länge von 15 Minuten. Eingereicht werden können Filme aus den Bereichen Story, Dokumentation, Fiktion, Animation oder Experimental (im Prinzip alles!).
  4. Als Sichtungskopie werden folgende Formate akzeptiert: DVD, MINI-DV, sowie MPEG-Dateien in guter Qualität. Die Vorführkopie muss aus technischen Gründen eines der folgenden Formate haben: DVD, AVI, Mini-DV oder 35 mm.
  5. Sind die Filme nicht in deutscher oder englischer Sprache, muss eine Fassung mit einer Untertitelung mindestens in englischer Sprache eingeschickt werden.
  6. Die Auswahl der Filme für den Wettbewerb trifft eine Vorjury unter Leitung von René Langner.
  7. Das Publikum entscheidet per Abstimmung über den Publikumspreis. Die Jury vergibt außerdem einen Jurypreis.
  8. Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizulegen: Sichtungsvideo, ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular evtl. Szenenfotos und Pressematerial, evtl. Rückporto (siehe Punkt 10).
  9. Ansichtskopien und Anmeldung sind an folgende Adresse zu schicken:
    Shortmoves 2009
    HIM – Hallisches Institut für Medien e.V.
    Mansfelder Str. 56
    06108 Halle
    Einsendeschluss war der 18. Juni 2009.
  10. Der Anmelder trägt die Versandkosten für den Hintransport der Vorführkopie. Ist eine Rücksendung der Vorführkopie gewünscht, ist ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Alle Filmkopien und Videokassetten aus Nicht-EU-Ländern müssen auf der Verpackung mit der Zollerklärung „Vorübergehende Verwendung. Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert” versehen sein.
  11. Die eingereichten Sichtungskassetten verbleiben im Archiv des Filmbüros „Shortmoves”, außer die Rücksendung wird entsprechend Punkt 10 gewünscht.
  12. Die Anwesenheit als Teilnehmer beim Festival ist sehr gewünscht, aber nicht Pflicht. Kosten müssen selbst getragen werden. Wir sind aber bei der Suche nach einer günstigen Unterkunft behilflich.
  13. Bei der Vergabe der Preise ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  14. Die gezeigten Filme dürfen von den Organisatoren des Festivals für die Erstellung einer „Best of 2009“ – DVD verwendet werden. Diese wird in einer Auflage von max. 150 Stück ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Festivals verwendet und dient nicht einer kommerziellen Nutzung.
  15. Die Anmeldung eines Films oder Videos bedeutet die Anerkennung des Reglements.
  16. Die verbindliche Version des Reglements ist die deutsche Fassung.
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